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Gelangensbestätigung - Übergangsregelung wird nochmals verlängert!

Die bis zum 30.06.2012 geltende Übergangsregelung zur Nachweispflicht bei innergemeinschaftlichen Lieferungen wird bis zum 31.12.2012 verlängert. Die Entscheidung haben Bund und Länder auf Fachebene nunmehr getroffen. Das entsprechende BMF - Schreiben zur Verlängerung der Frist wird in Kürze ergehen.