Die bis zum 30.06.2012 geltende Übergangsregelung zur Nachweispflicht bei innergemeinschaftlichen Lieferungen wird bis zum 31.12.2012 verlängert. Die Entscheidung haben Bund und Länder auf Fachebene nunmehr getroffen. Das entsprechende BMF - Schreiben zur Verlängerung der Frist wird in Kürze ergehen.