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Umsatzsteuer / Gelangensbestätigung

Umsatzsteuer / Gelangensbestätigung

Der jüngst veröffentliche Entwurf des BMF-Schreibens zur Änderung des § 17a UStDV verspricht ein baldiges Ende der Unsicherheiten in der Praxis über den Nachweis von steuerbefreiten innergemeinschaftlichen Lieferungen.

Neben der „Gelangensbestätigung" soll der Nachweis zukünftig mit allen zulässigen Belegen geführt werden können. Unter weiteren Voraussetzungen werden beispielhaft andere Belegnachweise anerkannt:

  • Versendungsbelege wie insbesondere der handelsrechtliche Frachtbrief,
  • zwei verschiedene Arten von Bescheinigungen der Spediteure
  • sog. Tracking-and-tracing-Protokoll bei Transport durch Kurierdienstleister
  • Empfangsbescheinigungen eines Postdienstleisters bei Postsendungen.

Die geplanten Änderungen sollen erst am 01.07.2013 in Kraft treten. Bei zeitnaher Verkündung des neuen § 17a UStDV wäre so die Übergangszeit für die Unternehmerschaft und die Steuerberater ausreichend bemessen. Des Weiteren räumt der Verordnungsentwurf ein Wahlrecht ein, nach dem die Steuerbefreiung nach dem 31.12.2011 und vor dem 01.07.2013 entweder mit den Belegen nach der alten Rechtslage oder aber mit denen nach den neuen Vorgaben nachgewiesen werden kann.